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Alles zum Gründungszuschuss vom Arbeitsamt

Wenn du noch angestellt bist und dich gerade anfängst mit der Selbständigkeit auseinanderzusetzen, ist dieser Beitrag wie für dich gemacht. Denn es geht um den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit (3 schicke Wörter für Arbeitsamt). Finde heraus, was der Gründungszuschuss ist, für wen er ist, wie hoch er ist und wie du ihn beantragst. Ich habe selbst vor einigen Jahren mit Hilfe des Gründungszuschusses gegründet und werde auch meine persönlichen Erfahrungen mit dir teilen.


Alle Informationen in diesem Beitrag sind sorgfältig recherchiert, dennoch übernehme ich keine Verantwortung für falsche Informationen und Aussagen. Bitte informiere dich selbst bei der Agentur für Arbeit, wenn du am Gründungszuschuss interessiert bist!


gruendungszuschuss

Also, was ist der Gründungszuschuss?


Der Gründungszuschuss ist eine Förderung der Agentur für Arbeit von gründungsinteressierten Arbeitslosen, die Arbeitslosengeld I beziehen. Dazu gibt es auch ein paar Zahlen! Seit 2011 gibt es etwa 20.000 bis 30.000 Geförderte pro Jahr. Und die tolle Nachricht: Etwa 80 Prozent der Geförderten sind knapp 3,5 Jahre nach Gründung noch selbstständig! Das spricht für den Gründungszuschuss und seine Effektivität.


Der Gründungszuschuss ist eine sogenannte Ermessensleistung - es gibt keinen Rechtsanspruch. Jede Bewerbung wird einzeln geprüft, um sicherzustellen, dass eine Gründung zur Beendigung der Arbeitslosigkeit Sinn macht. Denn das Ziel der Agentur für Arbeit ist es, Arbeitslose in den Arbeitsmarkt zu vermitteln. Wenn du also aus einem sehr attraktiven Berufsfeld mit am Arbeitsmarkt gefragten Qualifikationen kommst und leicht vermittelbar wärst, dann hast du eventuell weniger Chancen auf den Gründungszuschuss. Doch das heißt nicht, dass du es nicht probieren solltest. Du musst nur besser bei deiner Betreuungsperson argumentieren, warum eine Gründung für dich mehr Sinn als die nächste Anstellung macht.

Wer kann den Gründungszuschuss beantragen?

Jede arbeitslose Person, die mindestens einen Tag Arbeitslosengeld I bezogen hat, darf den Gründungszuschuss beantragen. Ziel der Existenzgründung muss sein die Arbeitslosigkeit zu beenden. Daher muss die selbständige Tätigkeit hauptberuflich aufgenommen werden und eine nebenberufliche Gründung ist in den meisten Fällen nicht möglich. Bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit muss noch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld von min. 150 Tagen bestehen. Ganz wichtig!

Schauen wir es uns anhand eines Beispiels an: Du kündigst deinen Job selbst. Ab deinem letzten Tag bist du dann offiziell arbeitslos. Da du selbst gekündigt hast, hast du eine 3-monatige Sperrzeit, in der du kein Arbeitslosengeld beziehst. In dieser Zeit kannst du auch noch keinen Gründungszuschuss beantragen, da du mindestens einen Tag Arbeitslosengeld I gezahlt bekommen musst, um gefördert zu werden. Du kannst also deine 3-monatige Sperrzeit zur Vorbereitung auf den Antrag nutzen. Du kannst zum Beispiel deinen Business Plan vorbereiten, damit die Förderung dann schneller geht. Nach Ablauf der Sperrzeit hast du dann noch Anspruch auf weitere 9 Monate Arbeitslosengeld I. Du könntest dir also noch etwa 4 Monate mit dem Antrag für den Gründungszuschuss Zeit lassen, bis es dann knapp wird, da du noch 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I brauchst, um den Gründungszuschuss zu erhalten. Warum das Ganze? Ich nehme an, dass der Staat vermeiden möchte, dass du die Förderungen (Arbeitslosengeld I und Gründungszuschuss in Kombination) maximal ausnutzt. Ohne diese 150 Tage könntest du volle 9 Monate Arbeitslosengeld I bekommen und dann nochmal 6 Monate Gründungszuschuss.

So hoch ist der Gründungszuschuss vom Arbeitsamt:


Jetzt wird es interessant! Der Gründungszuschuss ist eine Förderung über 6 Monate in der Höhe deines Arbeitslosengeld I (etwa 60% deines vorherigen Gehaltes) plus eine Pauschale von 300€ für deine Kranken-/Pflege- und Altersvorsorge. Ein weiterer Vorteil: Der Gründungszuschuss wird nicht versteuert! Nach Ablauf der 6 Monate kannst du eine Anschlussförderung beantragen. Das sind 300€ über 9 Monate hinweg für die soziale Absicherung.

So beantragst du den Gründungszuschuss


Wenn du alle Voraussetzungen erfüllst und den Gründungszuschuss beantragen möchtest, dann musst du das deiner Kontaktperson beim Arbeitsamt mitteilen. Erkläre von vornherein, dass du dich selbständig machen möchtest und warum es für dich persönlich und beruflich gerade Sinn macht. Du musst diese Person von deinem Vorhaben überzeugen. Zeige ihr deine persönliche und fachliche Eignung auf (BWL-Studium, Besuch eines Gründungsseminars, Weiterbildungen etc.). Deine Betreuungsperson muss den Antrag bewilligen und schickt dir dann alle notwendigen Dokumente für den Antrag auf Gründungszuschuss zu. Der nächste Schritt ist eine fachkundige Stelle zu finden, (z.B. IHK, Gründungszentren oder Steuerberater:innen) die dein Existenzgründungsvorhaben begutachten. Bei dieser fachkundigen Stelle reichst du alle deine Unterlagen ein (Stellungnahme warum Du gründen möchtest, Business Plan, Finanzplan, Lebenslauf etc.). Basierend darauf schreibt sie ein Gutachten, ob deine Unternehmung förderbar ist oder nicht. Die meisten Stellen erarbeiten mit dir auch deine Unterlagen, gehen mit dir deine Finanzplanung durch und unterstützen dich in einer Weise, dass du den Gründungszuschuss eher bekommst. Alle deine Unterlagen inkl. Gutachten schickst du dann vollständig und fehlerfrei an die Agentur für Arbeit und hoffst auf Freigabe!

Fazit zum Gründungszuschuss


Ich hatte gemischte Meinungen über den Gründungszuschuss gehört, vor allem natürlich von Menschen, die ihn nicht bekommen haben oder ihre Absage erst anfechten mussten. Ich kann nach Abschluss meiner Förderung nur gutes darüber berichten. Ich bin dankbar für diese Starthilfe in die Selbständigkeit, da ich mit 6 Monate keinen Kopf um mein Einkommen machen musste und mich auf den Aufbau meines Businesses konzentrieren konnte.


Mein Tipp: Sucht euch ein spezielles Gründungszentrum als fachkundige Stelle aus, da sie euch sehr viele Tipps geben und beratend zur Seite stehen können. Ich habe mit Guide München zusammengearbeitet, die Frauen in die Selbständigkeit begleiten und kann diese 100% weiterempfehlen.


Viel Erfolg bei deiner Gründung!


Marie

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