Barrierefreie Webseiten Pflicht ab Juni 2025: Was das neue Gesetz für dein Business bedeutet
- marieutsch
- 2. Juni
- 4 Min. Lesezeit
Vielleicht hast du in den letzten Wochen schon mal davon gehört: Ab dem 28. Juni 2025 tritt ein neues Gesetz in Kraft, das vor allem für Online-Dienstleister, Webdesignerinnen und Betreiber von Websites relevant wird. Es heißt: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz: BFSG). Was erstmal wie ein weiterer sperriger Gesetzestext klingt, betrifft in Wahrheit viele von uns direkt oder indirekt. Denn: Barrierefreie Webseiten sind ab Juni 2025 für viele Unternehmen Pflicht.
In diesem Artikel erfährst du, ob du betroffen bist, was genau das bedeutet, wie du die Barrierefreiheit deiner Internetseite testen kannst und warum es sich auch ohne gesetzliche Verpflichtung lohnt, deine Website barrierefrei zu gestalten. Let's go!
Inhaltsverzeichnis:
Was versteckt sich hinter der „barrierefreie Webseiten Pflicht“ genau?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt eine EU-Richtlinie um, die den digitalen Raum für alle zugänglich machen soll - auch für Menschen mit Behinderungen.
Das bedeutet: Ab dem 28. Juni 2025 müssen viele digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich sein.
Es geht um mehr als nur "Texte für Screenreader vorlesen lassen". Digitale Barrierefreiheit betrifft Technik und Inhalte - z. B. sinnvolle Überschriften, klare Kontraste, verständliche Sprache.
Ziel des Ganzen: Gleichberechtigter Zugang. Für alle.
Gilt die Barrierefreiheitspflicht auch für mich?
Hier wird’s spannend. Denn ob du verpflichtet bist, eine barrierefreie Website anzubieten, hängt davon ab, was du verkaufst und wie groß dein Unternehmen ist.
{Bitte lasse dich rechtlich beraten, bevor du eine Entscheidung für dein Business triffst oder recherchiere das Thema tiefergehend selbst - ich bin keine Anwältin😎}
✅ Nicht betroffen bist du, wenn:
du weniger als 10 Mitarbeitende hast UND
dein Jahresumsatz unter 2 Mio. Euro liegt UND
du ausschließlich Dienstleistungen online anbietest (z. B. Coaching, Beratung, Online-Kurse)
🚨 Betroffen bist du, wenn:
A)
du weniger als 10 Mitarbeitende hast UND
dein Jahresumsatz unter 2 Mio. Euro liegt UND
du Produkte verkaufst, die unter das Gesetz fallen (z. B. eBooks, Computerzubehör, Automaten, Tablets)
B) Ab einer Unternehmensgröße von 10+ Mitarbeitenden oder mehr als 2 Mio. Euro Umsatz gilt die Pflicht zur barrierefreien Website für nahezu alle Unternehmen.
Wie kann ich die Barrierefreiheit meiner Internetseite testen?
Wenn du dir unsicher bist, ob deine Website barrierefrei ist, gibt es gute Nachrichten: Du kannst das relativ einfach checken - kostenlos und ohne Vorkenntnisse.
Hier zwei Tools, die ich empfehlen kann:
Accessibility Checker: Führe einen kostenlosen Schnelltest deiner Website durch und finde heraus, wo du noch möglicherweise noch Barrieren hast, die dir nicht bewusst waren.
Selbst-Check auf bfsg-gesetz.de: Dieser Check hilft dir herauszufinden, ob du vom Gesetz betroffen bist. (Hinweis: das ist keine offizielle Seite der Regierung / EU!)
Warum du Barrierefreiheit auch ohne gesetzliche Pflicht mitdenken solltest
Selbst wenn du aktuell nicht verpflichtet bist, deine Website barrierefrei zu gestalten, spricht vieles dafür:
Bessere User Experience für alle
Höheres Google-Ranking (SEO-Vorteile durch bessere Struktur, Alt-Texte etc.)
Professioneller Auftritt
Zukunftssicherheit, falls dein Business wächst (will ich doch stark hoffen)
Viele Prinzipien der digitalen Barrierefreiheit gelten ohnehin als Best Practice im Webdesign.
Wenn du z. B.:
deine Website für Mobilgeräte optimierst,
kontrastreiche Farben nutzt (bitte keinen weißen Font auf fliederfarbenen Hintergrund)
deine Überschriften logisch strukturierst,
deine Bilder mit Alt-Texten versiehst,
und klare Sprache verwendest,
... dann bist du bereits auf einem sehr guten Weg.
Fazit zur barrierefreien Webseiten-Pflicht
Viele von uns können erstmal aufatmen: Die Pflicht zur barrierefreien Website betrifft vor allem mittlere und große Unternehmen oder (physische) Produktanbieter.
Aber: Wenn du Barrierefreiheit im größeren Sinne denkst und umsetzt, kannst du den meisten Webseiten im Netz einen Schritt voraus sein. Und zwar in Sachen UX, Sichtbarkeit und Professionalität.
Mein Tipp: Nutze Tools wie den Accessibility Checker, teste deine Website und schau', wo du optimieren kannst. Oft sind es Kleinigkeiten mit großer Wirkung.
Noch Fragen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Was passiert, wenn ich die Anforderungen an meine Homepage ignoriere?
Genauso wie bei anderen Gesetzen drohen Abmahnungen, Bußgelder (5 bis 6-stellig) und schlussendlich auch Imageschäden. Lässt sich vermeiden, oder? ;)
Muss ich meine bestehende Website umbauen?
Ja, wenn du unter die am 28. Juni 2025 in Kraft tretenden Richtlinien fällst. Wenn du ein Kleinunternehmen mit unter 10 Mitarbeitenden und unter 2 Millionen Jahresumsatz bist, brauchst du deine Website nicht umbauen - es sei denn, du verkaufst Produkte, die unter das Gesetz fallen (z.B. Tablets, eBooks, Fernseher).
Gibt es Förderung oder Unterstützung für kleinere Unternehmen?
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit bietet kostenlose Beratung für betroffene Kleinstunternehmen an. Wie viele Termine und Ressourcen hierfür bereitgestellt werden, ist aktuell nicht absehbar oder auf der Homepage einzusehen.
Was sind WCAG-Richtlinien?
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) definieren technische Standards für barrierefreie Webinhalte. Sie geben quasi die Best Practices vor. Wenn du viel Zeit und Muße hast, kannst du sie dir hier durchlesen.
Kannst du mich bei dem Thema Barrierefreiheit unterstützen?
Na klar. Ich bin keine Barrierefreiheits-Expertin, aber ich helfe dir gern bei der Struktur, Navigation, responsivem Design und SEO - damit du barrierearm UND suchmaschinenfreundlich aufgestellt bist. Buche dir hier deinen Website-Check, um herauszufinden, wie gut du aktuell in puncto Nutzerfreundlichkeit und SEO aufgestellt bist und was du noch besser machen kannst, um gleichzeitig sichtbarer auf Google zu werden.
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